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Glossar
Dieses Glossar enthält Begriffe aus der Welt des Projektmanagements.
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Gegenteil sind wir für Verbesserungen und Nachträge dankbar.
Schließlich wollen wir uns doch gut verstehen.
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QualitätsmanagementDefinition von Qualitätsstandards generell oder im Einzelfall. Erschaffung von Kontrollmöglichkeiten zur Überwachung der Einhaltung und ggf. Anpassung der Standards sofern erforderlich. QualitätssicherungKontrolle der Einhaltung der definierten Qualitätsstandards. Veranlassung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen. QualitätsüberwachungKontrolle der Einhaltung der definierten Qualitätsstandards. Veranlassung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen. Quartals-/StatusberichtLagebericht zum Projekt als auch Rechenschaftsbericht des Projektmanagements für den Berichtszeitraum. Die Gliederung bezieht sich auf die 4 Handlungsbereiche des Projektmanagements: A. Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, B. Qualitäten und Quantitäten, C. Kosten und Finanzierung, D. Termine und Kapazitäten. Ferner sind die Risiken für die definierten Qualitäts-, Kosten- und Terminziele bis zum Projektende aufzuzeigen. Als Anlagen sind beizufügen: - der aktuelle Maßnahmen-/Entscheidungskatalog, - die Entscheidungsliste, - die Liste der im Berichtszeitraum erstellten Dokumente, - die grafische Darstellung des Budgets sowie der Vergabe-, Leistungs- und Zahlungssummen, jeweils im Soll und im Ist, - Kosten- und Terminübersichten, ggf. mit weiterer Detaillierung.1) RaumprogrammSiehe Bauprogramm1) Rechnungsprüfung
RückstellungenSie werden im Zusammenhang mit der Vorgabe der Deckungsbestätigung für Aufträge gebildet und dienen als Reserve zur Deckung von evtl. Nachträgen zu dem jeweiligen Auftrag. Die Größenordnung ist auftragsindividuell abzuschätzen und liegt meistens zwischen 3 % und 5 % der Vergabesumme. Der Charakter dieser Rückstellungen entspricht hinsichtlich der Unbestimmtheit der Notwendigkeit, der Höhe und des Zeitpunkts der Verwendung streng dem betriebswirtschaftlichen Begriff. Bis zur Schlusszahlung eines Auftrags nicht benötigte Rückstellungen werden aufgelöst und dem Ausgleichsposten zugeführt.1) SchlussrechungNach § 14 Nr. 3 VOB/B muss die Schlussrechnung bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von höchstens 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden, wenn nichts anderes vereinbart ist; diese Frist wird um je 6 Werktage für je weitere 3 Monate Ausführungsfrist verlängert.1) SchlusszahlungDie Schlusszahlung ist nach § 16 Nr. 3 (1) VOB/B alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung zu leisten, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang. Gemäß (2) schließt die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer Nachforderungen aus, wenn der AN über die Schlusszahlung vom AG schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde. Nach (5) ist ein Vorbehalt innerhalb von 24 Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Schlusszahlung seitens des AN zu erklären. Er wird hinfällig, wenn nicht innerhalb von weiteren 24 Werktagen eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird.1) SchulungenBestandteil der strategischen Personalentwicklungsplanung die einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren umfassen kann. Da der wirtschaftliche Erfolg entscheidend von der Qualifikation der Fach- und Führungskräfte abhängt, sind Schwachstellen durch interne und/oder externe, kontinuierliche, berufliche und persönliche Schulungen zu beseitigen und Mitarbeiterpotential für die Zukunft des Unternehmens zu entwickeln. SteuerungsablaufplanDie Steuerungsablaufpläne der Planung und der Ausführung dienen dem Projektmanager zur Durchführung von Ablaufkontrollen mit Soll-/Ist-Vergleich, Abweichungsanalyse und ggf. erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Terminziele. Sie werden vom Projektmanager in den Projektstufen der Planung und Ausführungsvorbereitung aufgestellt auf der Basis der Grobablaufplanung für die Planung und Ausführung und mit den Projektbeteiligten abgestimmt. Während der Ausführung übernimmt der Projektmanager aus den Zeitplänen des Objektplaners und den Detailablaufplänen der Ausführung der Firmen wichtige Zwischentermine und schreibt dadurch seine Steuerungsablaufpläne der Ausführung fort. SubunternehmerSiehe Nachunternehmer1) Technische ImmobilienbewertungIm Rahmen einer Immobilientransaktion werden die technischen und umwelttechnischen Faktoren untersucht. Durch die technischen Immobilien wird Transparenz geschaffen und es werden Zukunftsperspektiven aufgedeckt. Die technische Immobilie ist Teil einer "Due Diligence". TeilschlusszahlungNach § 16 Nr. 4 VOB/B können in sich abgeschlossene Teile der Leistung nach Teilabnahme ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Leistungen endgültig festgestellt und durch eine Teilschlusszahlung bezahlt werden.1) TermincontrollingVerfolgung der Terminvorgaben durch geeignete Controllinginstrumente (z.B. Soll-Ist-Vergleiche). Terminmanagement
TerminplanungPlanung der Ausführung oder Planung eines Bauvorhabens. Sie wird je nach Leistungsphase gem. HOAI in verschiedenen Terminplänen visualisiert. Unterschieden wird nach: Generalablaufplan, Grobablaufplan, Detailablaufplan jeweils der Ausführung und Planung. TerminrahmenDer Terminrahmen wird während der Projektstufe der Projektvorbereitung erstellt. Er steckt mit nur wenigen Vorgängen und Ereignissen (£ 15) die Dauern der Projektstufen und die Entscheidungszeitpunkte für das Projekt ab.1) TotalübernehmerDer Totalübernehmer unterscheidet sich vom Totalunternehmer dadurch, dass er zwar auch neben der Ausführung die Planungsleistungen übernimmt, jedoch wie der Generalübernehmer keinerlei Planungs- und Ausführungsleistungen in eigenem Betrieb erbringt. Damit gelten die für den Generalübernehmer genannten Nachteile analog.1) TotalunternehmerEr übernimmt neben der Ausführung der Bauleistungen aller Gewerbezweige für ein Bauwerk auch die Planungsleistungen ab der Entwurfsplanung mit einem Vertrag, d. h. sämtliche Leistungen eines Generalplaners und eines Generalunternehmers zusammen. Teilweise besorgt der Totalunternehmer für den Auftraggeber auch noch das Grundstück und regelt Finanzierungsfragen. Totalunternehmer werden im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen (Nichtoffener Verfahren) vor allem dadurch gewonnen, dass sie ihre Angebote auf der Basis einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nach § 9 Nr. 10 bis 12 VOB/A unterbreiten. Zielsetzung dabei ist es, zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln.1)
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Quellen:
1) AHO(2004a) Hrsg. - Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft 9 des AHO e.V., Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
2) AHO(2004b) Hrsg. - Neue Leistungsbilder zum Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft Nr. 19 des AHO e.V., Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
3) FM NRW (2003) Hrsg. - Public Private Partnership im Hochbau - Leitfaden "Wirtschaftlichkeitsvergleich". Finanzministerium des Landes NRW, Düsseldorf
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