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Dieses Glossar enthält Begriffe aus der Welt des Projektmanagements.
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Gegenteil sind wir für Verbesserungen und Nachträge dankbar.
Schließlich wollen wir uns doch gut verstehen.
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MängelcontrollingSteuerung und Verfolgung der Mängelbeseitigung nach Fertigstellung des Bauwerks im Rahmen der Abnahme. Mahn- und VerzugswesenDie Aufgabe des Mahnwesens ist die Überwachung der Außenstände, der Forderungen eines Unternehmens. Die meisten Unternehmen lassen ihren Kunden 8 bis 30 Tage Zeit, um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu begleichen. Ist eine Rechnung nach 30 Tagen jedoch noch nicht beglichen, so muss der Kunde auf sein Zahlungsversäumnis hingewiesen werden. Das betriebliche Mahnwesen ist Teil der Finanzbuchhaltung und erfüllt eine bedeutende Aufgabe in der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Ein funktionierendes Mahnwesen ist ein wichtiges Instrument für die Liquiditätssteuerung. MieterkoordinationDiese Leistung umfasst das Marketing, die Vermittlung von Mietflächen bis zum Abschluss von Mietverträgen sowie die fortlaufende Mieterbetreuung als unmittelbarer Ansprechpartner. MittelbewirtschaftungInbegriff aller dirigistischen Maßnahmen zur Regelung des Zahlungsverkehrs. MittelverwendungsnachweiseAufzeichnung zum Nachweis der widmungsgemässen Verwendung der erhaltenen Mittel. NachforderungSie ist eine vom Auftragnehmer nach Vertragsabschluss über die Vereinbarung der Vergütung hinaus erhobene Forderung. Dem Grunde und der Höhe nach aus Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen berechtigte Nachforderungen führen zu entsprechenden Nachtragsvereinbarungen. Gemäß § 16 Nr. 3 (2) schließt die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer Nachforderungen aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde.1) NachtragsmanagementSynonym für die organisierte Verfahrensweise von Vertragspartnern im Umgang mit Leistungen, die zum vertraglich vereinbarten Vertragssoll hinzutreten. NachunternehmerEr wird von einem Generalunter-, Generalüber- oder Totalunternehmer im Werkvertragsverhältnis beauftragt. Es besteht kein direktes Vertragsverhältnis zu deren Auftraggeber.1) NebenleistungenNebenleistungen sind gemäß Ziff. 4.2 der DIN 18299 ff (VOB/C) solche Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören und infolgedessen in die vertraglichen Einheitspreise oder den Pauschalpreis einzurechnen sind.1) NebenunternehmerFür nachrangige Bauleistungen schließt der Auftraggeber neben dem Bauwerkvertrag mit einem Hauptunternehmer für die maßgeblichen Bauleistungen Verträge mit Nebenunternehmern ab. Zwischen Hauptunternehmer und Nebenunternehmern bestehen keine direkten Vertragsverhältnisse.1) NetzplanEr ist nach DIN 69900 die grafische oder tabellarische Darstellung von Abläufen und deren Abhängigkeiten.1) Nutzen-Kosten-UntersuchungSie ist definitionsgemäß immer dann anzuwenden, wenn neben einzelwirtschaftlichen auch gesamtwirtschaftliche Ziele und entsprechende Nutzen- und Kostenfaktoren in die Betrachtungen einzubeziehen sind oder aber für einzelwirtschaftliche Untersuchungen auch nicht monetär bewertbare Teilziele herangezogen werden sollen. Im Wesentlichen haben sich 3 Verfahren durchgesetzt, die g Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), die g Nutzwertanalyse (NWA) und die g Kostenwirksamkeitsanalyse (KWA).1) NutzerbedarfsprogrammZielsetzung und Aufgabe des NBP ist es, den (voraussichtlichen) Nutzerwillen in eindeutiger und erschöpfender Weise zu definieren und zu beschreiben, um damit die „Messlatte der Projektziele“ zu schaffen, die projektbegleitend über alle Projektstufen hinweg verbindliche Auskunft darüber gibt, ob und inwieweit mit den Planungs- und Ausführungsergebnissen die Projektziele erfüllt werden. Das NBP ist damit Ergebnis der vom künftigen Nutzer (möglichst) federführend erarbeiteten Bedarfsanforderungen im Hinblick auf Nutzen, Funktion, Flächen und Raumbedarf, Gestaltung und Ausstattung, Budget, Baunutzungskosten und Zeitrahmen.1) Nutzerbedarfsprogramme
NutzwertanalyseDie NWA kommt zur Anwendung, wenn die einzel- oder gesamtwirtschaftlichen Teilziele überwiegend nicht in Geldern, sondern nur mit Nutzenpunkten bewertet werden können. Sie erlaubt damit die Berücksichtigung mehrdimen-sionaler Zielsysteme. Die kardinal, ordinal oder nominal gemessenen Teilziele werden durch eine Bewertung mit Nutzenpunkten gleichnamig gemacht und entsprechend ihrer Bedeutung für den Gesamtnutzen gewichtet. Die Nutzenpunkte jedes Teilziels werden mit den Gewichtungsfaktoren multipliziert und ergeben damit gewichtete Nutzenpunkte. Aus der Addition ergibt sich der Gesamtnutzwert der betrachteten Alternative. Mit einer NWA kann nicht entschieden werden, ob eine Maßnahme für sich allein zu befürworten ist. Sie lässt nur eine Aussage über die relative Vorteilhaftigkeit beim Vergleich alternativer Maßnahmen zu und ermöglicht das Aufstellen einer Rangfolge.1) ObjektEin in der HOAI verwendeter Begriff für den jeweiligen Gegenstand der Planungsleistungen wie Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerke, Technische Anlagen und Gebäude für Leistungen bei der Bau- und Raumakustik. Die HOAI enthält allerdings keine Vorschriften über die Aufteilung mehrerer Objekte in Einzelobjekte, deren anrechenbare Kosten in Abhängigkeit von der jeweiligen Honorarzone maßgebend sind für das aus den Honorartafeln zu entnehmende Honorar für die Erfüllung der Grundleistungen in allen Leistungsphasen (100 v. H.). Aus dieser Unschärfe der HOAI entstehen bei fehlender vertraglicher Präzisierung häufig Streitigkeiten bei der Prüfung der Honorarschlussrechnung von Planerverträgen.1) Organisations-/Projekthandbücher
OrganisationshandbuchDieses dient zur Schaffung von Klarheit über die Projektziele, die Projektstruktur, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie das Informations- und Kommunikationssystem der Projektbeteiligten. Im Sinne von DIN EN ISO 9000 ff beinhaltet es den projektspezifischen Qualitätsmanagementplan.1) OrganisationsmanagementAufbau und Koordination einer Projektorganisation. PlanfeststellungsverfahrenEs wird angewendet auf Planungen auf den Gebieten des Verkehrs-, Wege- und Wasserrechts und der öffentlichen Versorgung. Planfeststellungsverfahren sind Verwaltungsverfahren mit Beteiligung der Planungsbetroffenen. Elemente des Verfahrens sind die Anordnung des Verfahrens durch Rechtsvorschrift, das Anhörungsverfahren und der Planfeststellungsbeschluss. Einzelheiten regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).1) PlanungskennwertPlanungskennwerte dienen als Orientierungswerte und als Maßstab zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Planung. Sie sind teilweise in Vorschriften und Richtlinien verankert, teilweise gehören sie zum individuellen Erfahrungsschatz der Architekten und Fachplaner. Sie werden als Verhältniswerte je nach Verwendungszweck und Bezugsbasis in 3 Gruppen eingeteilt: - zur Bedarfsableitung mit der Bezugsbasis Nutzeinheiten wie z. B. Flächenkennwerte pro Schüler- oder Kindergartenplatz pro Krankenhausbett, - zur wirtschaftlichen Entwurfsgestaltung als Verhältniswerte von Flächen und Kubaturen wie z. B. m² BGF/m² HNF, und - zur wirtschaftlichen Gestaltung von Bauteilen oder Bauelementen wie z. B. Bauteil- oder Baustoffkennwerte über zulässige Beanspruchungen, Eigenschaften und Nutzungsdauern in Abhängigkeit von der Beanspruchung.1) PlanungskontrolleZiel der Planungskontrolle ist die rechtzeitige und qualitativ optimale und richtige Erstellung einer Planung zu gewährleisten. Grundlegend hierfür sind die Zieldefinition (wirtschaftlich und qualitativ) und der zur Verfügung stehende Zeitraum, um auf Basis von regelmäßigen Soll-Ist-Vergleichen bei ggf. auftretenden Abweichungen frühzeitig gegensteuern zu können. PPP-Vergabe
PräsentationenVermittlung und Moderation komplexer Sachverhalte an Entscheidungsträger oder nicht direkt am Projektgeschehen Beteiligte. Die fachliche und soziale Kompetenz der Vortragenden wird durch multimedial aufbereitete Darstellungen, die Inhalte und Informationen auf eine anschauliche und eindrucksvolle Art und Weise wiedergeben, unterstützt. Ziel ist die Einleitung oder Fortführung eines konstruktiven Kommunikationsprozesse bis zur konsensfähigen Entscheidung. ProjektNach DIN 69901 ist ein Projekt ein Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B. - Zielvorgabe, - zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, - Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben und - projektspezifische Organisation.1) ProjektabschlussNach § 205 Leistungsbild Projektsteuerung vorgenommene Zusammenfassung der 9 Leistungsphasen der HOAI mit einer vorausgehenden Leistungsphase 0 Projektentwicklung zu 5 Projektstufen: 1. Projektvorbereitung, 2. Planung, 3. Ausführungsvorbereitung, 4. Ausführung, 5. Projektabschluss.1) ProjektänderungSie ist eine bewusste Abweichung von dem jeweils genehmigten Projektstatus hinsichtlich Standard oder Menge und führt zu einer Veränderung von Funktion, Gestaltung oder Konstruktion des Projektes oder einzelner Projektteile. Projektänderungen haben Einfluss auf Qualitäten, Kosten und Termine. Daher sind alle gewünschten oder notwendigen Änderungen gegenüber dem jeweils aktuellen Planungsstand vom jeweiligen Initiator der Projektleitung des Auftraggebers mit Begründung und Auswirkungen auf Qualitäten, Kosten und Termine so rechtzeitig schriftlich anzumelden, dass sie nach einer entsprechenden Entscheidung ggf. ohne Zeitverzögerung umgesetzt oder aber bei Ablehnung noch vermieden werden können. Die Projektleitung des Auftraggebers entscheidet nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und den fachlich Beteiligten über das weitere Vorgehen. Genehmigte Projektänderungen/-ergänzungen werden mit den entsprechenden Auswirkungen von der Projektleitung des Auftraggebers in einer Projektänderungsliste mit Genehmigungsvermerken dokumentiert.1) ProjektbuchhaltungSie enthält alle Auftrags- und Abrechnungsdaten der an einem Projekt beteiligten Fachplaner, Firmen, behördlichen und sonstigen Institutionen. Zielsetzung ist die jederzeitige Auskunftsbereitschaft über die Entwicklung des Budgets, die Auftrags- und Abrechnungssummen, den Stand des Ausgleichspostens, der Rückstellungen und des Unvorhergesehenen sowie der Über- und Unterschreitungen zwischen Soll-Vorgaben, Vergabe- und Schlusssabrechnungswerten.1) ProjektchronikSie ist die Zusammenstellung ausgewählter wesentlicher Daten über die Projektstruktur, die Aufbau- und Ablauforganisation, erreichte Projektziele sowie Kosten und Termine. Sie liefert während und nach Abschluss eines Projektes Hinweise für das Vorgehen bei laufenden und zukünftigen gleichartigen Projekten.1) ProjektcontrollingDas Projektcontrolling ist eine Teildisziplin des Projektmanagements. Es wird als Leistung bei der Steuerung von Kumulativleistungsträgern (Generalplanern und Generalunternehmern etc.) erforderlich.1) ProjektentwicklungDurch Projektentwicklungen sind die Faktoren Standort, Projektidee und Kapital so miteinander zu kombinieren, dass einzelwirtschaftlich wettbewerbsfähige, arbeitsplatzschaffende und -sichernde sowie gesamtwirtschaftlich sozial- und umweltverträgliche Immobilienobjekte geschaffen und dauerhaft rentabel genutzt werden können. Projektentwicklung im engeren Sinne umfasst die Phase vom Projektanstoß bis zur Entscheidung über die weitere Verfolgung der Projektidee durch Erteilung von Planungsaufträgen bzw. bis zur Entscheidung über die Einstellung aller weiteren Aktivitäten aufgrund zu hoher Projektrisiken. Die Projektentwicklung im weiteren Sinne umfasst den gesamten Lebenszyklus der Immobilie vom Projektanstoß bis hin zur Umwidmung oder dem Abriss am Ende der wirtschaftlich vertretbaren Nutzungsdauer. Sie entspricht dem Immobilienmanagement (englisch: corporate real estate management CREM).1) ProjekthandbuchDas Projekthandbuch beinhaltet die aktuelle Dokumentation der jeweils vorliegenden Pläne, Berechnungen und Beschreibungen. Es bildet damit die aktuelle Dokumentation des Projektleiters des Auftraggebers und besteht üblicherweise aus: - dem Organisationshandbuch, - dem Nutzerbedarfsprogramm, - einer Liste der vorhandenen und noch zu erstellenden Planungsunterlagen, - einem Überblick über den Stand sowie die weitere Entwicklung sämtlicher Genehmigungsverfahren, - einer Zusammenstellung der Flächen und Kubaturen nach DIN 277, - Qualitätsbeschreibungen durch Erläuterungsbericht zur Planung, die Projekt-/Baubeschreibung und ggf. das Gebäude- und Raumbuch, - der jeweils aktuellen Kostenermittlung mit zugehörigem Erläuterungsbericht, - den jeweils aktuellen Terminplänen mit Erläuterungsberichten, - dem Maßnahmen- und Entscheidungskatalog sowie - einer Liste der maßgeblichen Entscheidungen mit den jeweiligen Konsequenzen für Qualitäten, Kosten und Termine unter Einbeziehung der jeweiligen Trends bis zum Projektende.1) ProjektinformationssystemeDie Intensität der Kommunikation zwischen den Baubeteiligten von "niedrig" bis "hoch" beschreiben die Verben "Informieren", "Koordinieren", "Kollaborieren" und "Kooperieren" (in dieser Reihenfolge). Projektkommunikationssysteme unterstützen die Zusammenarbeit einer Bauprojektgruppe über elektronische Netzwerke in allen vorgenannten Intensitäten. Dabei stehen Funktionen für den Austausch und die gemeinsame Ablage von Dokumenten, für den Austausch von Nachrichten, für die Verwaltung von Adressen und Kalendern sowie die Vorgangssteuerung in Form von Workflows im Vordergrund.1) ProjektleitungFür die Dauer eines Projektes geschaffene Organisationseinheit, die für Planung, Steuerung und Überwachung dieses Projektes verantwortlich ist. Sie kann den Bedürfnissen der Projektphasen angepasst werden (DIN 69901).1) ProjektmanagementGesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes (DIN 69901).1) ProjektsteuerungNach § 31 HOAI Leistungen von Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Nach der Berufsordnung des Deutschen Verbandes der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DVP) ist Projektsteuerung die neutrale und unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht im Sinne von § 31 HOAI.1) ProjektstrukturplanDarstellung der Gesamtheit der wesentlichen Beziehungen zwischen den Elementen eines Projektes, wobei nach dem Aufbau, dem Ablauf, den Grundbedingungen oder sonstigen Gesichtspunkten differenziert werden kann. Der PSP ist Basis der Codifizierung der Projektarbeit sowohl für Pläne, Beschreibungen, Kostenermittlungen und -kontrollen, Terminplanungen und -überwachungen als auch für Auftragszuordnungen, Budgetierungen und Inventarisierungen (DIN 69901).1) ProjektstufenNach § 205 Leistungsbild Projektsteuerung vorgenommene Zusammenfassung der 9 Leistungsphasen der HOAI mit einer vorausgehenden Leistungsphase 0 Projektentwicklung zu 5 Projektstufen: 1. Projektvorbereitung, 2. Planung, 3. Ausführungsvorbereitung, 4. Ausführung, 5. Projektabschluss. ProzesslenkungLenkung logisch zusammenhängender Aktivitäten zur Erstellung z. B. eines Bauvorhabens. PufferzeitZeitspanne, um die unter bestimmten Bedingungen die Lage eines Ereignisses bzw. Vorgangs verschoben oder die Dauer eines Vorgangs verlängert werden kann (DIN 69900). Siehe auch: Gesamte Pufferzeit (GP) Freie Pufferzeit (FP) Freie Rückwärtspufferzeit (FRP) Unabhängige Pufferzeit (UP)1)
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Quellen:
1) AHO(2004a) Hrsg. - Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft 9 des AHO e.V., Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
2) AHO(2004b) Hrsg. - Neue Leistungsbilder zum Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft Nr. 19 des AHO e.V., Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
3) FM NRW (2003) Hrsg. - Public Private Partnership im Hochbau - Leitfaden "Wirtschaftlichkeitsvergleich". Finanzministerium des Landes NRW, Düsseldorf
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