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Dieses Glossar enthält Begriffe aus der Welt des Projektmanagements.
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Gegenteil sind wir für Verbesserungen und Nachträge dankbar.
Schließlich wollen wir uns doch gut verstehen.
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AblaufanalyseUntersuchung einzelner Arbeitsabläufe und ihrer Einflussparameter, z. B. über das Zusammenwirken von Menschen und Betriebsmitteln sowie deren technologische, räumliche und zeitliche Zuordnung (AHO (2004a)).1) AblauforganisationSumme der Maßnahmen zur Regelung von Arbeitsabläufen durch Arbeits- oder Verfahrensanweisungen. Sie beinhaltet im Sinne eines Regelkreises die Prozesse der Planung, Abstimmung, Entscheidung, den Soll-Ist-Vergleich, die Abweichungsanalyse, das Vorschlagen/Abstimmen und Entscheiden von Anpassungsmaßnahmen zur Steuerung des Ist-Ablaufes zwecks Erreichung der Ablaufziele.1) AblaufplanungAnfangsaufgabe der Ablauforganisation zur Erarbeitung von Sollvorgaben für die technologische, räumliche und zeitliche Abfolge einzelner Arbeitsschritte.1) AblaufsteuerungMit der Ablaufsteuerung werden die Aufgaben hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Ablaufes so gestaltet, dass alle Arbeitsgänge möglichtst lückenlos und aufeinander abgestimmt mit gleichbleibender Kapazität abgewickelt werden können. AblaufstrukturGesamtheit der Anordnungsbeziehungen zwischen den Vorgängen der Ablaufelemente/Vorgänge.1) AbnahmeVerpflichtung des Bestellers nach § 640 BGB, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, und gemäß § 641 BGB, die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Für Bauverträge gilt ergänzend § 12 VOB/B, sofern diese Vertragsbestandteil ist.1) AbschlagsrechnungSchriftlich fixierte Forderung des Auftragnehmers für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen; bei Bauverträgen vgl. § 14 VOB/B.1) AbschlagszahlungZahlung des Auftraggebers in Höhe des Wertes der jeweils durch Abschlagsrechnung nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung; bei Bauverträgen vgl. § 16 VOB/B.1) AbweichungsanalysenErmittlung der Ursachen aufgetretener Abweichungen zwischen geplanten Sollwerten und tatsächlich erzielten Istwerten für z. B. Qualitäten, Kosten und Termine dem Grunde und der Höhe nach, um den Verursacher, mögliche Anpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Sollwerte und ggf. Haftungstatbestände und Schadensersatzansprüche festzustellen.1) ÄnderungsmanagementEs besteht aus der Kontrolle der Änderungen ab einem definierten Zeitpunkt. Der Grund für die Änderungen, die Änderungsschritte und die Auswirkungen auf Kosten, Termine oder Qualitäten sind zu dokumentieren. AnordnungsbeziehungQuantifizierbare Abhängigkeit zwischen Ereignissen oder Vorgängen. Nach DIN 69900 Teil 1 werden unterschieden: - Normalfolge NF vom Ende eines Vorgangs zum Anfang seines Nachfolgers, - Anfangsfolge AF vom Anfang eines Vorgangs zum Anfang seines Nachfolgers, - Endfolge EF vom Ende eines Vorgangs zum Ende seines Nachfolgers oder - Sprungfolge SF vom Anfang eines Vorgangs zum Ende seines Nachfolgers. Für die Taktplanung im Bauwesen hat sich zusätzlich bewährt die - Annäherung A, durch die gleichzeitig eine Anfangs- und eine Endfolge zwischen einem Vorgang und seinem Nachfolger festgelegt werden.1) AufbauorganisationDurch die Aufbauorganisation werden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der Mitarbeiter in einem Unternehmen oder der Beteiligten an einem Projekt festgelegt. Grundsätze sind eine eindeutige Schnittstellenabgrenzung, die Festlegung von Weisungs-, Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnissen sowie Informationspflichten, die Ausgewogenheit von Leistung und Vergütung und die Bestimmung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen.1) AufwandswertArbeitsaufwand zur Erzeugung einer Leistungseinheit, z. B. Lohnstunden zur Verlegung von 1 to Bewehrung Stabstahl, Ø 16 - 28 mm.1) AusgleichspostenEr ist das Sammelbecken aller Abweichungen zwischen Plan-, Vergabe- und Abrechnungswerten, sofern diese sich im Rahmen üblicher Schwankungen bewegen und zum Ausgleich tendieren. Dieser Ausgleich muss ggf. durch geeignete Kostensteuerungsmaßnahmen unterstützt werden.1) AusschreibungFörmliches Verfahren zur Einholung von Angeboten für Bauleistungen, das in der VOB/A geregelt ist. Zu den Anwendungsbereichen der 4 Abschnitte von VOB/A, DIN 1960 Ausgabe 1992, wird verwiesen auf die Hinweise im Vorwort dazu.1) AusstattungsprogrammFestlegung der Ausrüstung mit Betriebs- und Gebäudetechnik sowie der Einrichtung von Maschinen, Gerät und Inventar.1) BaugenehmigungsverfahrenDurch die jeweiligen Landesbauordnungen geregeltes Verfahren zur Erstellung der Bauvorlagen/Bauantragsunterlagen, der Einreichung und Behandlung des Bauantrages bis zur Baugenehmigung, der erforderlichen Anzeigen während der Bauausführung und der Bauzustandsbesichtigung bis zur Schlussabnahme.1) BaukostenNicht eindeutig abgegrenzter Begriff für die Þ Kosten von Bauleistungen aus der Sicht des Auftraggebers.1) BaunutzungskostenNach DIN 18960 alle bei Gebäuden, den dazu gehörenden baulichen Anlagen und deren Grundstücken unmittelbar entstehenden regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrenden Kosten vom Beginn der Nutzbarkeit des Gebäudes bis zum Zeitpunkt seiner Beseitigung. Die betriebsspezifischen und produktionsbedingten Personal- und Sachkosten werden nicht nach DIN 18960 erfasst.1) BaunutzungskostenoptimierungBeratung des Bauherren hinsichtlich möglicher Einsparungen im Bereich der zu erwartenden Baunutzungskosten. BauprogrammEs enthält eine Zusammenstellung der erforderlichen Betriebsflächen und -räume sowie der unterzubringenden Betriebsbereiche.1) BaurechtschaffungSchaffung der Bebaubarkeit im Sinne des Baugesetzbuches, im Wesentlichen §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB.2) BauunterhaltungskostenGesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes an Gebäuden und dazugehörenden Anlagen (Kostengruppe 6 der DIN 18960), jedoch ohne Reinigung und Pflege der Verkehrs- und Grünflächen nach KG 5.7 und ohne Wartung und Inspektion der haus- und betriebstechnischen Anlagen nach KG 5.6.1) BedarfsplanungBedarfsplanung im Bauwesen bedeutet nach dem nationalen Vorwort zu DIN 18205 - die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern, - deren zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und - dessen Übersetzung in eine für den Planer, Architekten und Ingenieur verständliche Aufgabenstellung. Nach Ziff. 4 der DIN 18205 ist Bedarfsplanung ein Prozess. Er besteht daraus, 1. die Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (die Mittel, die Raumbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter zu ermitteln und zu analysieren sowie 2. damit zusammenhängende Probleme zu formulieren, deren Lösung man vom Planer erwartet.1) Begleitung von MachbarkeitsstudienDie Realisierung eines möglichen Projektes ist von technischen, wirtschaftlichen und terminlichen Aspekten abhängig. Für den späteren Betrieb sind maßgebliche Faktoren Finanzierung, Baunutzungskosten, Marktgängigkeit und Nutzungsflexibilität. Machbarkeitsstudien prüfen, inwieweit Projektziele des Bauherrn kurz-, mittel- und langfristig unter Variation von Randbedingungnen erreicht werden können. Besondere LeistungenBesondere Leistungen können nach § 2 (3) HOAI zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie sind in den Leistungsbildern nicht abschließend aufgeführt. Besondere Leistungen sind gemäß Ziff. 4.2 der DIN 18299 ff der VOB/C Leistungen, die nicht Nebenleistungen gemäß Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung erwähnt sind. Werden solche Besonderen Leistungen vom Auftraggeber nachträglich verlangt, so besteht hierfür seitens des Auftragnehmers eine Anspruch auf besondere Vergütung.1) ControllingUm die Existenz eines Unternehmens zu sichern müssen zahlreiche Informationen systematisch gesammelt, ausgewertet und verdichtet und den Führungskräften des Unternehmens in der für sie jeweils geeigneten Form fristgerecht zur Verfügung gestellt werden. Das Controlling hat für das zur Prozesssteuerung erforderliche Informations- und Kommunikationssystem nach Art, Inhalt, Umfang, Periodizität, Vernetzung und Wirkungsmechanismen bei Soll-Ist-Abweichungen zu sorgen.1) DeckungsbestätigungZunächst ist zu unterscheiden zwischen Deckungsbestätigungen für Aufträge und für Nachträge. Deckungsbestätigungen für Aufträge erfordern den Vergleich der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung mit den Angeboten von Bietern. Im Fall der Überschreitung der Soll-Werte durch die Angebote sind geeignete Deckungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Deckungsbestätigungen für Nachträge sind entweder durch bei der Vergabe gebildete Rückstellungen oder durch Einsparungen bei anderen Teilleistungen oder aber durch Budgeterhöhungen nachzuweisen. Voraussetzungen jeder ordnungsgemäßen Erst- und Nachtragsbeauftragung sind der Nachweis und die Bestätigung der finanziellen Deckung durch eine Deckungsbestätigung.1) DetailablaufplanungSie dient der kurz- und mittelfristigen detaillierten Planung von Projektabläufen in den verschiedenen Projektstufen und ist Grundlage der detaillierten Kapazitätseinsatzplanung sowie der Ablaufkontrolle und Ablaufsteuerung. Ergebnis ist eine Ablaufstruktur in Form eines Feinnetzplanes oder eines vernetzten Balkenplanes, die einen Einblick in viele Details des Projektablaufes zulassen.1) Due DiligenceInformationsbeschaffungsinstrument bei Immobilientransaktionen zur Objektivierbarkeit des Kaufpreises. Sie besteht aus: - rechtlicher Due Diligence - wirtschaftlicher Due Diligence - technischer Due Diligence - umwelttechnischer Due Diligence - finanzdatenbezogener Due Diligence Siehe auch kaufmännische und technische Immobilienbewertung.
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Quellen:
1) AHO(2004a) Hrsg. - Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft 9 des AHO e.V., Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
2) AHO(2004b) Hrsg. - Neue Leistungsbilder zum Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft Nr. 19 des AHO e.V., Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
3) FM NRW (2003) Hrsg. - Public Private Partnership im Hochbau - Leitfaden "Wirtschaftlichkeitsvergleich". Finanzministerium des Landes NRW, Düsseldorf
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